die streuner bezirk oberpullendorf

Katzenkastration ein Gebot des Tierschutzes

Als verantwortungsvoller Katzenbesitzer sollte es selbstverständlich sein, sein Tier vor einsetzender Geschlechtsreife kastrieren zu lassen. Nicht nur weil es so im Gesetz steht, sondern weil dadurch jeder einen persönlichen Beitrag gegen das Tierleid leisten kann.

 

Werde Kastrationspate
Wissenswert

Die Vorteile der Kastration

  • Höhere Lebenserwartung und gesundheitliche Vorteile
  • Kein ungewollter Nachwuchs, für den man kein Zuhause findet
  • Keine Rolligkeit und keine übelriechenden Markierungen
  • Stärkere Menschenbezogenheit, weniger Aggressionen
  • Geringeres Bedürfnis zu streunen und damit verbunden geringeres Risiko für Infektionen oder Verletzungen
  • Geringeres Unfallrisiko
Kastrationspflicht

Kastrationspflicht seit 1.1.2005

  1. Tierhaltungsverordnung Anlage 1, Pkt. 2 Mindestanforderungen für die Haltung von Katzen, Abs. 10

Gesetzestext
„Werden Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten, so sind sie von einem Tierarzt kastrieren zu lassen, sofern diese Tiere nicht zur kontrollierten Zucht verwendet werden“

Bundestierschutzgesetz

 

§ 1. Ziel dieses Bundesgesetzes ist der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf.

Förderung des Tierschutzes

§ 2. Bund, Länder und Gemeinden sind verpflichtet, das Verständnis der Öffentlichkeit und insbesondere der Jugend für den Tierschutz zu wecken und zu vertiefen und haben nach Maßgabe budgetärer Möglichkeiten tierfreundliche Haltungssysteme, wissenschaftliche Tierschutzforschung sowie Anliegen des Tierschutzes zu fördern.

    Dienstleistungen

    Was wir tun

    Katzen retten

    Einfangaktionen und Kastrationen herrenloser Katzen.
    Rettung von gefundenen oder verunfallten Tieren

    Verlorene Tiere Finden

    Suchhilfe bei vermissten Haustieren

    Ein neues Zuhause finden

    Vermittlungshilfe von Streunerkatzenbabys

    Das Leid der Streunerkatzen – Wegsehen ist keine Option!

    Streuner sind oder stammen von verwilderten Hauskatzen ab.

    Sie sind keine Wildtiere, sondern sind nicht mit Menschen sozialisiert. Krankheiten, Leiden, Schmerzen, Hunger, von Parasiten geplagt und der Tod sind für diese Katzen Alltag.

    Katzen vermehren sich rasend schnell! Eine weibliche Katze kann bereits mit etwa vier Monaten das erste Mal rollig werden. Ab diesem Zeitpunkt kann sie bis zu drei Mal jährlich werfen, wobei ein Wurf durchschnittlich drei bis fünf Jungtiere umfasst, die sich wiederum fortpflanzen.

    Die Unterbringung von Streunerkatzen in Tierheimen stellt keine tiergerechte Lösung dar.

    Die Katzen sind das Leben in „freier Natur” gewohnt, nicht auf den Menschen geprägt und extrem scheu.

    Eingesperrt zu sein, bedeutet für diese Tiere eine große Qual. Außerdem sind die Tierheime überfüllt und haben wenig Platz! Um das Wachstum einer Streunerkatzen – Population einzuschränken und den beschriebenen Problemen vorzubeugen, ist es, einerseits die eigenen Hauskatzen kastrieren zu lassen und andererseits Streunerkatzen einzufangen, kastrieren und am angestammten Platz wieder freizulassen.

    Die Empfehlung, dass eine Katze erst rollig gewesen oder sogar erst Junge gehabt haben muss, um eine Kastration durchführen zu können, ist längst überholt und veraltet! Auch die Aussage, dass ein Kater erst zu markieren angefangen haben muss, um kastriert werden zu können, ist nicht richtig! Ebenfalls ein völliger Irrglaube ist, dass eine kastrierte Katze keine Mäuse mehr fängt!